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Enorm wichtig für Bauherren: Die Risikolebensversicherung
  • Altera Finanz
  • Enorm wichtig für Bauherren: Die Risikolebensversicherung
23.07.2018 15:26

Enorm wichtig für Bauherren: Die Risikolebensversicherung

Bauherren tragen große Verantwortung: Oft muss ein hoher Kredit zurückgezahlt werden, meist sind auch Kinder zu versorgen. Wenn der Hauptverdiener durch Unfall oder Krankheit sein Leben verliert, bevor die Schulden abbezahlt sind, kann das katastrophale finanzielle Folgen für die Familie haben. Im schlimmsten aller Fälle schützt eine Risikolebensversicherung.

Die Risikolebensversicherung bewahrt im Todesfall zwar nicht vor seelischem Leid, zumindest aber vor einem unkalkulierbaren Schuldendesaster. Faustregel: Versichern Sie eine Todesfallleistung von mindestens drei, besser fünf Jahreseinkommen plus die Höhe des noch zurückzuzahlenden Baudarlehens. Eine spezielle Vertragsvariante, die verbundene Risikolebensversicherung, zahlt beim Tod eines der beiden Lebenspartner automatisch dem Überlebenden die volle bei Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungssumme. Gegenüber zwei Einzelpolicen sparen Partner auf diese Weise Beiträge von rund zehn Prozent. Mit einer anderen Variante der Risikolebensversicherung - der Restschuldversicherung - lässt sich genau die Summe absichern, die man dem Kreditgeber noch schuldig wäre, falls man zu irgendeinem Zeitpunkt während der Kreditlaufzeit verstirbt.

Dadurch bleiben im schlimmsten aller Fälle wenigstens Haus und Grundstück sicher im Eigentum der Familie. Als 30jähriger Nichtraucher erhalten Sie eine Risikolebensversicherung über 250.000 Euro mit Laufzeit bis zum 55. Lebensjahr schon für weniger als 200 Euro im Jahr.

Experten empfehlen Bauherren, die Risikolebensversicherung gleich mit einem Zusatzschutz gegen Berufsunfähigkeit zu koppeln. Finanzielle Sicherheit besteht dann auch, wenn man wegen Krankheit, Unfall oder aus anderen gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann und das bei der Baufinanzierung langfristig eingeplante Einkommen plötzlich verliert. Tipp: Die Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente sollte mindestens der monatlichen finanziellen Belastung minus eventueller Versorgungsansprüche aus gesetzlicher und betrieblicher Rente im Berufsunfähigkeitsfall entsprechen.

(Quelle: Aragon Media (FT) / Kategorie: Vorsorge / Bild: antranias@pixabay)


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