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Mit Winterreifen gut gerüstet - auch beim Versicherungsschutz
  • Altera Finanz
  • Mit Winterreifen gut gerüstet - auch beim Versicherungsschutz
21.11.2019 21:37

Mit Winterreifen gut gerüstet - auch beim Versicherungsschutz

Winter- oder Ganzjahresreifen sind bei Schnee und Glatteis Pflicht. Wenn Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sind, riskieren Sie ein Bußgeld von mindestens 60 Euro, zudem einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Was viele Autofahrer nicht wissen: Sommerreifen auf winterlichen Straßen können auch Folgen für den Versicherungsschutz haben, und zwar für Haftpflicht und Vollkasko.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt den Unfallgegner zwar auch, wenn man wegen falscher Bereifung einen Unfall verursacht. Hat der Versicherer im Vertrag nicht auf die "Einrede grober Fahrlässigkeit" verzichtet, kann er den Kunden je nach Einzelfall allerdings mit bis zu 5.000 Euro am Schaden beteiligen. Das ist in einfachen Basistarifen oft der Fall. Auch im Vollkaskoschutz kann der Kfz-Versicherer je nach Tarif die Leistung kürzen, wenn man wegen der Sommerreifen beispielsweise von der verschneiten Straße abkommt und das eigene Fahrzeug beschädigt wird. Unser Tipp: Wenn Sie eine Geldbuße vermeiden und den Versicherungsschutz nicht gefährden wollen, ziehen Sie in den kalten Monaten grundsätzlich Winterräder auf. Das spezielle Reifenmaterial bleibt auch bei niedrigen Temperaturen elastisch, der Reifen greift deutlich besser auch winterlichen Straßen. Die Profiltiefe bei Winterreifen sollte aus praktischen Sicherheitsgründen mindestens 4 mm betragen, auch wenn nur mindestens 1,6 mm gesetzlich vorgeschrieben sind.

Wichtig zu wissen: Bis Ende 2017 hergestellte Reifen, die mit dem M+S-Symbol gekennzeichnet sind, gelten in Deutschland noch bis zum 30. September 2024 als Winterreifen. Ab 2018 produzierte Reifen müssen mit dem neuen Schneeflockensymbol versehen sein, damit sie in Deutschland als Winterreifen zugelassen sind. Maßgeblich für den Herstellungszeitpunkt ist die am Reifen angegebene vierstellige DOT-Nummer, die ersten zwei Stellen dieser Nummer stehen für die Kalenderwoche, die letzten zwei Stellen für das Herstellungsjahr.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: ASSY@pixabay)

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